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Elternbeirat

Wir unterstützen
  • die Kinder,
  • die Eltern (rechtliche Betreuerinnen und Betreuer) und
  • die Lehrkräfte.

Wir (der Elternbeirat) sehen uns in erster Linie als Bindeglied zwischen den Eltern (bzw. den Betreuern) und der Schulleitung an, um das Vertrauensverhältnis zwischen Elternschaft und Lehrkörper zu vertiefen. Sollten Sie Wünsche, Anregungen sowie Vorschläge haben, so tragen wir diese im Rahmen unserer routinemäßig stattfindenden Elternbeiratssitzungen der Schulleitung gerne vor. Unsere Elternbeiratsvorsitzenden Herr Thilo von Haas und Herr Jürgen Fritz stehen Ihnen hier gern zur Verfügung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne beratend zur Seite. Die Kinder der Mitglieder des Elternbeirats sind über alle Jahrgangsstufen verteilt, so dass wir Sie in vielen Punkten unterstützen bzw. Ihnen die richtigen Ansprechpartner nennen können.

Wir können Sie u. a. unterstützen bei Fragen
  • zum Schwerbehindertenausweis
  • zur Steuer
  • zur Beantragung von Hilfsmitteln
  • zur Pflegekasse (Pflegestufe, zusätzliche Betreuungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege etc.)
  • zu einer Mutter-Kind-Kur
  • zum Behindertentestament
  • zur Schulbegleitung und
  • zur Betreuung ab 18 Jahren (Grundsicherung, Kindergeld).
Weiterhin helfen wir Ihnen gerne weiter u. a. bei Fragen

Wenn Sie uns kontaktieren wollen, sind unsere Kontaktdaten im Flyer des Elternbeirats angegeben bzw. Sie können unsere Kontaktdaten auch direkt bei der Schulleitung (siehe Kontakt) erfragen. Den Flyer können Sie über die Lehrerschaft bzw. die Schulleitung anfragen. Dieser wird in der Regel dann den Kindern mit nach Hause gegeben. Sie können den Elternbeirat auch direkt über E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren.

Sollten Sie sich an uns wenden, sind die Mitglieder des Elternbeirats gemäß § 15 Abs. 5 der BaySchO (Bayerischer Schulordnung) verpflichtet, über alle Angelegenheiten, welche sie in ihrer Tätigkeit als Elternbeirat erfahren, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies behält auch nach Beendigung der Mitgliedschaft im Elternbeirat Gültigkeit.

Weitere Informationen können Sie sich ebenfalls über den Landeselternbeirat GB einholen.